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Hygieneschutzregeln Hundeschulbetrieb

Bitte die Auflagen zum Hundetraining lesen. **Wichtig**
Hygieneschutzregeln Hundeschulbetrieb

Info

Liebe Hundefreunde,

wie auch Schulen, Sportvereine oder andere öffentlich Einrichtungen unterliegen auch wir in der Hundeschule, geschuldet durch COVID-19, diversen Auflagen, die wir ohne Ausnahmen
durchsetzen werden und auch müssen.

Vorab schon mal: beim Training auf dem Hundeplatz muss keine Mund-Nasenschutzmaske getragen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5m zueinander eingehalten wird!

Folgende Regeln für das Hundetraining auf dem Platz sind Voraussetzung zur Teilnahme:

Aufgrund der Vorgabe des Veterinäramtes Ebersberg, dass pro Person eine Fläche von 20qm zur Verfügung stehen muss, ist die maximale Teilnehmerzahl der einzelnen Übungsstunden
auf 15 Hundeführer begrenzt.

Daher ist eine zwingende Voranmeldung bei den Trainern der jeweiligen Stunden erforderlich.
1. Ohne vorherige Voranmeldung bei den jeweiligen Trainern der Stunde und deren Zusage, ist kein Training auf dem Hundeplatz möglich.


2. Die jeweilige Übungsstunde dauert bis auf weiteres nur noch 45min, mit einer Überganszeit zum Verlassen und Betreten des Platzes von jeweils 5 Minuten, bei gleichbleibender Kursgebühr.


3. Eine Mund-Nasenschutzmaske ist während der Wartezeit vor dem Hundeplatz, des Betretens und beim Verlassen des Hundeplatzes zu tragen.
   Während der Trainigseinheit mit dem Hund muss die MNS nicht getragen werden.


4. Das Betreten des Hundeplatzes von Minderjährigen unter 18 Jahren ist nicht gestattet.
   Ausgenommen hiervon sind Bestandsmitglieder für das aktive Hundetraining.


5. Der Hundeführer darf den Hundeplatz nur in Begleitung seines Hundes betreten, Zuschauer o.ä. sind auf, sowie auch vor dem Hundeplatz nicht gestattet.
   (Bei Missachtungen aufgrund einer Anzeige oder Kontrolle des Gesundheitsamtes sind Strafen von 150€ für die jeweilige(n) Personen und Strafen für den Veranstalter bis zu 5000€ fällig.


6. Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt nur auf Aufforderung des Trainers bzw. Übungsleiters.


7. Den Anweisungen bzw. Aufforderung des Trainers bzw. Übungsleiter zum Verlassen des Platzes sind unbedingt folge zu leisten


9. Das Betreten der Hütten ist nicht gestattet.


10. Die Hundeschule ist verpflichtet eine Liste mit den jeweiligen Teilnehmern (Name, Adresse, Telefonnr. usw. zu führen und eine bestimmte Zeit für eine Rückverfolgbarkeit
    der Kursteilnehmer aufzubewahren


11. Auf dem Hundeplatz gelten die allgemeinen Hygienevorschriften (Niesetikette, kein Händeschütteln usw.)


12. Kontaktlose Bezahlung der Kursgebühr in eine bereitgestellte Kasse, daher bitte die Kursgebühr passend bereithalten.


13. Der Mindestabstand von mindestens 1,5m zueinander ist einzuhalten.


14. Eine Mitgliedschaft beim Verband des IRJGV, dem Dachverband der Hundeschule war schon immer eine Vorraussetzung für die Kursteilnahme, in den aktuellen Zeiten ist dies umso wichtiger,
   da wir im Grunde nur noch Mitglieder auf den Platz lassen dürfen und auf das Vorzeigen der Mitgliedskarte hinweisen.
   Nichtmitglieder werden gebeten sich dem Verein anzuschließen (Jahresgebühr 18€), da sonst eine weitere Teilnahme an den Übungsstunden nicht möglich sein wird.


15. Bei anzeichen von geringen Krankheitssysmptomen bitten wir Euch den Platz nicht zu betreten und den Trainern abzusagen.
   Den Trainern bzw. Übungsleitern bleibt es überlassen, einem Hundeführer den Zutritt auf den Hundeplatz zu verwähren, wenn eine sichtliche Erkrankung / Erkältung vorliegt.

Auch wenn die Vorschriften auf den ersten Blick etwas übertrieben sein mögen, sind diese in den letzten Monaten der Corona Krise eigentlich schon fast zur normaltät geworden und dienen uns,
den Trainern sowie auch Euch den Kursteilnehmern so wie auch Euren Familienmitgliedern zum Schutz.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Bis bald und bleibt weiterhin gesund, Eure Trainer